Eine rückwirkende Krankschreibung für mehr als drei Tage darf der Arzt nicht ausstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter in Kenntnis zu setzen (MuSchG 5). Die Kosten dafür muss der Arbeitnehmer dann tragen, wenn er überführt worden ist und der Arbeitgeber nicht auf andere Weise den Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nachweisen konnte. Dann wäre man die ganze Woche krankgeschrieben, von Montag bis Freitag und kann dies dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse schriftlich vorlegen.
München - Generell geht es den Arbeitgeber nichts an, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist.

Spätestens am Donnerstag muss dem Arbeitgeber die Krankmeldung im Original vorliegen. Auch der Vertrauensarzt darf sich nur zur Arbeitsunfähigkeit, nicht aber zur Diagnose äussern.
Dabei hat der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG, Urt. In der Regel erfährt er also nicht, wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden oder betreiben. Ausreichend ist auch die Kopie der Bestätigung im Mutterpass.

Also wenn ich jetzt beispielsweise zum Arzt gehe oder dergleichen, darf die Krankenkasse dem Arbeitgeber bzw dem Prüfungsamt meinen Aufenthaltsort sagen ? Der kleine ist beim Arbeitgeber einzureichen, der große (auf dem codiert auch die Krankheitsursache vermerkt ist), muss an die Krankenkasse geschickt werden.Lassen Sie die Frist von 7 Tagen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verstreichen, … Darf er das?

Darf die Krankenkasse dem neuen Arbeitgeber Auskunft über Krankheit geben ... Du darfst nicht sagen, das du eine Frau bist, wenn du ein Mann bist, oder 35 statt 22 ...alles andere ist deine Sache... 1 Kommentar 1. magni64 14.04.2013, 20:11.

Die Frage ist doch, um was es geht. Eine rückwirkende Krankschreibung muss der Arbeitnehmer nicht nur dem Arbeitgeber vorlegen.

Habe heute von meiner Krankenkasse Post erhalten,war geschockt , arbeite sehr lange im erzieherischen Bereich einer Kinderkrippe, habe es mit dem Rücken,konnte Wochenlang nicht schlafen,weil ein Nerv mit eingeklemmt war, und noch ist, jetzt soll ich sagen,wie lange das noch geht und was ich dagegen unternehme

Der Arbeitgeber habe kein Recht, bei der Krankenkasse anzurufen und dort nachzufragen.

Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Sie sollten wissen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auch während einer Krankheit kündigen darf.

v. 13.07.2005 - …